Soziales – Ernährung:
Die Not und Armut der Salzarbeiter wird in allen Libellen und Verordnungen immer wieder betont und durch mancherlei Begünstigungen gemildert. Die Arbeiter waren von jeder Steuerleistung befreit, Geldstrafen durften nicht verhängt und Vergehungen nur durch Gefängnis im Turm bei Wasser und Brot geahndet werden. Auch war es dem Pflegegericht in Wildenstein untersagt, mit dem Salzwesen verbundene Personen ohne Wissen der Amtsleute in Gmunden abzuurteilen.
Eine für die damaligen kriegerischen Zeitläufe besonders wertvolle Begünstigung der Kammergutbewohner war die Befreiung von militärischen Einquartierungen, wodurch ihnen die meist hohen Requisitionslasten erspart blieben, die das übrige Oberösterreich oft genug tragen musste.
Um die Löhne nicht zu erhöhen, wogegen man sich in Wien hartnäckig sträubte, suchte man die Kosten des Lebensunterhaltes der arbeitenden Bevölkerung tunlichst zu ermäßigen, die Lebensmittelpreise auf alle Weise herabzudrücken und deren Ansteigen in Zeiten der Teuerung soweit wie möglich zu verhindern.
Im 17. Jahrhundert brauchte ein Arbeiter für sich und seine Familie wöchentlich rd. 100 Kreuzer für Korn, Fleisch, Schmalz, Eier, Milch, Schotten, Rüben, Kraut und Kerzen. Ein Hallstätter Bergmann, sofern er nicht Eisenhäuer war, konnte mit seinem Lohn gerade den unumgänglich notwendigen Lebensmittelbedarf für den Haushalt decken, für Kleider, Wäsche und Schuhe blieb ihm nichts übrig, er war daher gezwungen und meist auch in der Lage, sich einen Nebenverdienst bei der Holzarbeit oder bei den Salzfertigern zu verschaffen.
Die Armut der Kammergutbevölkerung in dieser Zeit ist auch aus der Menge der Nahrungsmittel zu erkennen, die dem Werte eines Wochenlohnes damals und heute entsprechen.
Der Arbeiter konnte/kann sich um seinen Wochenlohn kaufen:
Korn (Mehl) ……………………………… 41,5 kg 1524 …………………………. 348 kg 2016
Butterschmalz ………………………………. 4,8 kg 1524 …………………………. 50 kg 2016
Rindfleisch ……………………………… 19,3 kg 1524 …………………………. 35 kg 2016
Bloß das Fleisch war zur Zeit der 1. Reformationslibells um 1524 lediglich doppelt so teuer wie heute, Brot und Fett aber kosteten im Verhältnis rund zehnmal mehr.
Das Kammergut konnte sich selbst nicht ernähren und musste mit Ausnahme der Fische alle wichtigeren Lebensmittel von auswärts beziehen. Nach dem Getreide war es vornehmlich das Fleisch, dessen ausreichende und billige Beschaffung für die landesfürstliche Regierung ein wichtiges Ziel war.
Das Brotgetreide wurde als Gegenfracht auf den entleerten Salzzillen billig ins Kammergut gebracht, weil es als kaiserliches Gut von allen Abgaben während des Transports freiblieb. Der Getreideverkauf war streng geregelt, kein Beamter durfte damit Handel treiben, die Verkäufer, zumeist Bürger von Gmunden, Ischl, Laufen und Hallstatt durften nicht mehr Gewinn machen als 6 Kreuzer pro Metzen (62 l) Korn.
Das Salzamt hatte darauf zu achten, dass immer ein ausreichender Getreidevorrat in den amtlichen Magazinen lagerte. Zur besseren Sicherung der Getreideversorgung des Salzkammergutes war das Gebiet zwischen der Traun und dem Gebirge hinter Kremsmünster gefreit und in Verbot gestellt, „dass niemand aus dieser Hofmark Getreide anderswo vertreibe, sondern alles unmittelbar auf den Gmundner Markt bringe“.
Um die Käufer gegen Übervorteilung zu schützen, wurden Normmasse im Hofschreiberamt aufbewahrt und vierteljährig eine Nachschau bei den Kaufleuten befohlen, „damit die armen Arbeiter nicht betrogen werden.“
Das vom Salzamt angekaufte Getreide wurde ausschließlich an die kaiserlichen Bediensteten abgegeben, die übrigen Einwohner waren auf die Belieferung des Gmundner Wochenmarktes und auf den eigenen Einkauf angewiesen.
Die Bezugsberechtigten erhielten das Getreide immer unter dem Marktpreis und den Selbstkosten, was nicht nur die Verbundenheit der Mannschaft mit der kaiserlichen Arbeit festigte, sondern die Regierung auch von der sonst unerlässlichen Lohnerhöhung befreite.
Für das Salzwesen war es besonders wichtig, dass das ins Kammergut gelangte Korn auch dort verbraucht und nicht wieder über die Grenze ausgeführt wurde. Die strengen, hauptsächlich gegen Salzburg gerichteten Ausfuhrverbote, fanden aus triftigen Gründen weder genügend Beachtung noch verhinderten sie den Getreideschmuggel über den Pass Gschütt. Zwischen Abtenau und Hallstatt bestand schon frühzeitig ein reger Tauschverkehr; die Hallstätter brauchten Schmalz und Käse, weil sie kein Vieh halten konnten, die Abtenauer dagegen Salz und Getreide. Das Getreide hatte im gebirgigen Salzburg hohen Wert und wurde zum Gegenstand eines blühenden Schleichhandels.
Der massive Getreideschmuggel nach Salzburg bewirkte ein Ansteigen des Kornpreises am Gmundner Wochenmarkt und eine Verteuerung der Lebenshaltung, die dem Salzamt nicht gleichgültig bleiben konnte. Es rückte nunmehr den Schmugglern energisch zu Leibe, errichtete 1700 eine Wachthütte und einen Schranken an der Straße nach Gosau, untersagte den Ämtern die eigenmächtige Ausstellung von Passzetteln und verstärkte die Überwachung des verbotenen Handels. Der Schmuggel nach Salzburg dauerte aber trotzdem noch an; 1739 kamen die Schwärzer rottenweise an die Grenze und lieferten der mit Ischler Mannschaft vermehrten Grenzwache blutige Kämpfe.
Nach der 1742 neu herausgegebenen Marktordnung durfte Getreide nur auf dem offenen Markt, nicht aber in Wirtshäusern und in den Vorstädten gehandelt werden. Vor dem Ausstecken des „Fahnls“ am Gmundner Wochenmarkt durfte niemand Korn kaufen, dann kamen die Gmundner, Hallstätter, Laufner, Ischler und Ebenseer an die Reihe, während die Wolfganger, St. Gilgner und die anderen auswärtigen Marktbesucher erst nach dem Einziehen der Fahne Getreide kaufen durften.
Das vom Salzamt angekaufte Getreide wurde im Gmundner Hofkasten eingelagert, dessen Verwaltung dem Hofkastner übertragen war. Der jährliche Umsatz hing von der Anzahl der Bezugsberechtigten ab und stieg im 18. Jahrhundert auf durchschnittlich 24.000 Zentner.
Das Hofkorn wurde anfangs wöchentlich, über Wunsch der Arbeiter, die dabei viel Zeit verloren, von 1654 an monatlich ausgegeben.
1720 gab es zusammen 1.910 Personen, die hofkornberechtigt waren und pro Kopf etwa 3/10 Metzen (18,5 l) Korn wöchentlich erhielten.
Im Gegensatz zur amtlichen Getreidebewirtschaftung blieb der Ankauf und das Schlachten des Viehs den ortsansässigen Fleischhauern überlassen, doch sicherte sich die Hofkammer einen maßgebenden Einfluss auf die Höhe des Verkaufspreises durch die Gewährung von Hilfsgeldern, die es den Fleischhauern ermöglichten, mit den amtlich festgesetzten Preisen das Auslangen zu finden.
So begehrt auch das Fleisch war, das Hauptnahrungsmittel ist es für die Kammergutsbevölkerung nicht geworden. Das Hofkorn hat sie an die Mehlkost gewöhnt, zu welcher sie das Schmalz als Fettzusatz nicht entbehren konnte, deshalb war dieses ihnen wichtiger als das Fleisch. Das innere Salzkammergut bezog das Schmalz zum größten Teil aus der Abtenauer Gegend, deren Bewohner damit im Umtausch gegen Salz, Getreide und Wein einen schwunghaften Handel trieben. Solange das Hofschreiberamt allein den Tauschverkehr mit Abtenau in Händen hielt, hatten die Arbeiter an Schmalz keinen Mangel, bald befassten sich auch die Bürger von Hallstatt mit diesem einträglichen Handel, ohne auf die Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung Rücksicht zu nehmen.
Abtenauer Schmalz ging auch nach Laufen und Ischl, doch konnten diese ihren Bedarf an Butter und Schmalz am Gmundner Wochenmarkt decken, auf welchem es frei gehandelt wurde.
Der Salzamtmann, der zugleich der oberste Beamte des Pflegegerichtes zu Wildenstein war, hatte sich um alle Wirtschaftszweige im Kammergut zu kümmern, um die Brauerei in Ort, welche das Bier für die Wirtshäuser in Ebensee lieferte, er entschied über den Einkauf von Wein und verbot das Branntweinbrennen, wenn Mangel an Getreide herrschte. Das Salzamt nahm schließlich auch Einfluss auf den bürgerlichen Handel zugunsten der Arbeiter
Die beim Salzsieden beschäftigten Beamten, Meister und Arbeiter empfingen seit jeher Kochsalz, soviel sie im Haushalt benötigten, ohne Entgelt. Zu den Siedern gesellten sich im Bezug des freien Salzes sogleich die Bergleute und Holzknechte und dann auch alle übrigen im landesfürstlichen Dienste stehenden Bewohner des Kammergutes. Die Zuteilung war reichlich bemessen und genügte vollauf auch für die Ansprüche einer kleinen Wirtschaft. Nach einer ungefähren Berechnung bezog ein Kammergutbewohner im 17. Jahrhundert pro Kopf seiner Familie jährlich 30 Pfund Mußsalz, also mehr als das Doppelte des tatsächlichen Bedarfes.
Der Name „Mußsalz“ kommt von der Verpflichtung des Empfängers, dem Salzwesen im Kammergut dienen zu müssen.
Die Mußsalzberechtigten, und deren Zahl ging in die Tausende, wussten mit dem im Haushalt nicht verbrauchten, ganz bedeutenden Rest in der Regel nichts Besseres anzufangen, als ihn zu verkaufen, wozu ihnen unter anderem der Gmundner Wochenmarkt günstige Gelegenheit bot. Das Salzamt sah diesem Handel, der den eigenen Salzverschleiß fühlbar beeinträchtigte, die längste Zeit untätig zu, erst 1706 griff die Hofkammer die Sache auf und schränkte, sehr zum Widerstand der Betroffenen, den Mußsalzbezug auf jährlich 12 Pfund für jedes Familienmitglied ein.
Von 1737 an fand jährlich eine Salzbeschreibung in allen Orten des Kammergutes statt, die alle Bezugsberechtigten und ihren Familienstand aufzunehmen hatte und zur Berechnung der auszufolgenden Menge an Mußsalz diente.
Der Bedarf des Salzamtes an Hofkorn, der bis Mitte des 18. Jahrhunderts etwa 24.000 Metzen (1.100 t) im Jahre betrug, stieg in der Folgezeit bedeutend an.
Ursachen waren die Vermehrung der Bezugsberechtigten, Getreideaushilfe auch an nicht berechtigte Salinenangehörige, die Getreideabgabe an das Hallamt in Aussee und an Salzburg sowie die Versorgung des eigenen und fremden Militärs in den Kriegsjahren. 1815 waren bereits 72.000 Metzen (3.350 t) Getreide notwendig.
Die dauernde Beschaffung solcher Getreidemengen war mit beträchtlichen Schwierigkeiten verbunden. Von 1700 an deckte die Getreideeinfuhr aus Ungarn in steigendem Maße den Bedarf des Kammergutes. Die Getreidezufuhr aus Ungarn geschah auf großen Salzschiffen in Zügen zu zwei bis drei Schiffen unter Leitung des Beförderungsamtes, dessen Organe auch die Züge begleiteten. Eine Fahrt von Preßburg nach Linz dauerte 26 bis 28 Tage.
Die Abgabe des Hofkorns an die Bezugsberechtigten Arbeiter erfolgte anfangs monatlich, dann alle sechs Wochen um eine Raitung (Abrechnung) im Vorhinein; dies deshalb, weil die Arbeiter beim Dienstantritt sonst zu lange auf den Bezug des Kornes hätten warten müssen. Bei der Auszahlung wurde dann der Limitowert (Einkaufspreis) des erhaltenen Getreides vom Lohn abgezogen.
War ein feindlicher Einfall zu fürchten, durften die Verwesämter den Arbeitern nicht nur den Lohn und das Hofkorn, sondern auch das Limitoschmalz für ein Vierteljahr im Vorhinein verabfolgen.
Mit dem Eintritt der kriegerischen Verwicklungen gegen das Ende des 18. Jahrhunderts begannen die Störungen im Handelsverkehr mit Salzburg und Bayern. Das Salzamt bekam von dort öfters kein Schmalz mehr und war genötigt, solches innerhalb der Reichsgrenzen zu erwerben. 1785 stieg die Schmalznot im Kammergut so an, dass die Bevölkerung sogar Leinöl und Unschlitt verkochte.
Von 1794 an bezog das Salzamt häufig Schweineschmalz aus Ungarn.
Die Bevölkerung im Kammergut war um die Mitte des 18. Jahrhinderts so angewachsen, dass die Zahl der Arbeit Suchenden den Bedarf nach Arbeitskräften beträchtlich überstieg. Zum Ausgleich dieses Missverhältnisses hielt man in Wien die Beschränkung der Heiraten für nötig. Das Salzamt wurde angehalten keine Heiratskonsense mehr auszustellen, ohne die sich die im kaiserlichen Dienste stehenden Arbeiter nicht verehelichen durften.
Den Marktrichtern stand die Erteilung von Heiratsbewilligungen nur an jene Parteien zu, welche nicht im Salzwesen dienten und dem Ärar nicht mit einer Provision zur Last fielen.
Dem Salzamt waren für die Ausstellung von Ehekonsensen an Arbeiter noch genauere Weisungen gegeben worden.
Die Heirat konnte jederzeit bewilligt werden:
1. Einem Bewohner mit einer Behausung, der in Arbeit und Hofkorngenuss stand.
2. Einem Arbeiter ohne Hofkorngenuss, der in beständiger Arbeit stand und eine Gütel besaß.
3. Gute Handwerker mit genügend Einkommen zur Bezahlung ihrer Wohnungen.
4. Arbeitern ohne Behausung, die Hofkorngenuss standen.
Dagegen erhielten Werkbuben (Hilfsarbeiter), Tschanderer (Gelegenheitsarbeiter), Kufer (Fassbinder) und Beschlager (Deckelaufsetzer auf gefüllte Salzgefäße) ohne Behausung und ohne Geldmittel keine Heiratsbewilligungen. Das Salzamt warnte die Pflegämter vor der wahllosen Erteilung der Heiratskonsense, die Kinder aus solchen Ehen würden Bettler oder Diebe werden.
Eine 1763 tagende Untersuchungskommission kam zum Schluss, dass die Schuld an den im Kammergut sehr häufigen Übertretungen des sechsten Gebotes vor allem an der Einschränkung der Heiratsfreiheit lag und so sprach sie sich für die Aufhebung der Ehekonsense aus.
Eine Hofkammerresolution vom Jahre 1793 drückt sich klar aus: „Gegen das Heiraten besteht kein Verbot, die Verehelichungen im Kammergut, wo man so vieler Arbeiter bedarf, sind daher eher zu fördern als zu erschweren.“
Die Schaffung eines eigenen Herdes entsprang nicht bloß dem Bedürfnis der verheirateten Arbeiter, sondern lag auch im Vorteil des Salzamtes, dem die Bodenständigkeit des Personales nur erwünscht sein konnte und dass daher den Hausbau nach Tunlichkeit förderte. Nur die Errichtung von Miethäusern für fremde Parteien, also nicht für den Eigenbedarf, war verboten.
Die Hofkammer anerkannte 1797 die dringende Notwendigkeit der Vermehrung von Häusern im Kammergut, doch sollten sie der Holzeinsparung wegen in Stein ausgeführt werden.
Empfindlich betroffen war das Personal durch die 1825 von der Hofkammer verfügte Entziehung des Familienkorns für alle neu verehelichten Arbeiter. Bei Erkrankungen und kurzen Urlauben wurde der Bezug des Hofkorns nicht unterbrochen, überstieg jedoch der Urlaub eine Woche, so wurde er um die entsprechende Quote verringert.
40% des Gesamtverbrauches an Hofkorn entfiel auf das Familienkorn. Die Hofkammer traf Maßnahmen, um das durch die frühzeitigen Arbeiterehen bewirkte Ansteigen des Kornverbrauches einzudämmen.
Die zur Verringerung der Eheschließungen vom Oberamt vorgesehene Ermächtigung, Heiratsbewilligungen erst nach Überprüfung der wirtschaftlichen Lage des Ehewerbers ausstellen zu dürfen, war nach den gesetzlichen Bestimmungen unzulässig. Es stand jedoch dem Salzamt frei, zu bestimmen, ob und wie viele verheiratete und ledige Arbeiter es beschäftigen wollte.
1848 hob die Hofkammer alle Beschränkungen in der Hofkornabgabe auf, stellte die einheitliche Normalabgabe von 8 Metzen (372 kg) jährlich für jeden stabilen Arbeiter wieder her und bewilligte auch das Familienkorn. Natürlich ging nun die Kornabgabe sprunghaft in die Höhe, nach der Zusammenstellung war sie von 1848 auf 1849 für das Kammergut ohne Aussee von 27.000 auf 44.200 Metzen (2.055 t) gestiegen.
Zur Erhebung der auf die Parteien abzugebenden Hofkornmengen fand alljährlich eine Kornbeschreibung statt, bei welcher die bezugsberechtigten Familienmitglieder und die während des abgelaufenen Jahres eingetretenen Veränderungen durch Tod, Provisionierung oder Dienstaustritt und durch Familienzuwachs aufgenommen wurden.
Die Kornfassung fand abwechselnd alle sechs und sieben Wochen achtmal im Jahre statt.
Der Getreidebezug machte die Arbeiter von den zur Weiterverarbeitung des Getreides nötigen Müllern und Bäckern abhängig. Ihr Verhältnis zu diesen war nicht immer das beste und umso schlechter, je mehr das Korn im Preis stieg und damit auch das Brot teurer wurde. Der Brotpreis war behördlich geregelt und ständig überwacht.
1848 rotteten sich die Ischler Arbeiter zusammen, um gegen die Bäcker und Müller gewalttätig vorzugehen und so eine Herabsetzung der Mehl- und Grießpreise zu erzwingen.
Das Jahr 1848 brachte den Salzarbeitern eine namhafte Aufbesserung im Schmalzbezug. Ein ständiger Arbeiter fasste, je nach seiner Lohnstufe und Kategorie, jährlich 48 - 60 Pfund (27 – 34 kg) Schmalz aus. Die Abgabe in den ärarischen Schmalzkellern erfolgte gleichzeitig mit der des Hofkorns und in den selben Fristen, der Limitopreis wurde den Arbeitern vom Lohn abgezogen. Ausgeschlossen vom Schmalzbezug waren Arbeiter mit eigener Landwirtschaft, die ihnen die Haltung von mindestens drei Kühen ermöglichte.
Zur Abgabe gelangte fast immer Butterschmalz, nur ausnahmsweise und bloß als Notaushilfe erhielten die Arbeiter auch Schweinespeck.
Verwendete Quellen:
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts“, Wien 1932
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934
Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936
Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004
F. X. Mannert „Von Ischl und den Ischlern …“, Bad Ischl 2012
F. X. Mannert „Von Ischl und den Ischlern … 2.0“, Bad Ischl 2016