Der Holzbedarf für die Salzgewinnung am Beispiel der Saline lschl (1571-1965)
Günther Hattinger österreichische Forstzeitung 12/1988:
Im folgenden Beitrag wird über die Bedeutung der Wald· und Holzwirtschaft für die Salzgewinnung im Salzkammergut, im Besonderen für die Saline Bad Ischl zum Ende des 19. Jahrhunderts berichtet und werden auch quantitative Angaben über den Holzverbrauch gemacht.
Die Verbrennung von Holz als Energieträger für die Gewinnung von Salz in Österreich und die daraus resultierende Überbeanspruchung der Wald.- und Holzwirtschalt gehört bereits seit mehr als 100 Jahren der Technik.- und Wirtschaftsgeschichte an.
Die Entwicklung des Salzbergbaues lschl (aufgeschlossen 1563), besonders aber jene der Saline lschl (1571-1965), steht mit den Waldungen der heutigen Forstverwaltung Strobl in engem Zusammenhang.
Großer Holzbedarf
Die Waldungen im Oberösterreichischen Rettenbach- und Mitterweissenbachtal reichten für die Deckung des Bedarfs des Salzverwesamtes lschl nicht aus. Es musste ursprünglich über Verträge mit dem Erzbistum Salzburg auch auf die „Salzburger Waldungen" zurückgegriffen werden. Es war nicht nur der Holzbedarf für den Betrieb der Saline (des Pfannhauses) zu decken, sondern auch jener für den Bergbau, die Erzeugung der Salzverpackung (Küfel.- und Fasselerzeugung), der Salzverfrachtung auf dem Wasserwege (Schiffbau), für die Bauten des Klaus.- und Triftwesens und die verschiedenen Deputatansprüche.
Die Größenordnung Im Jahre 1720
Es wurden bei einer Produktion von rund 30.000 t Salz im gesamten oberösterreichischen Salzkammergut (Saline Ebensee, lschl und Hallstatt)
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für die Salzerzeugung 160.000 rm,
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für die Kufenerzeugung und
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den Schilfbau 53.000 rm und
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für den Wehrbau, Brauwesen und Deputate 60.000 rm,
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zusammen 273.000 rm Holz verbraucht.
Der Bedarf an Brennholz für die Saline in lschl zur Salzerzeugung lag im 17. Jahrhundert bei einer Jahresproduktion von 5400 t bis 6300 t Salz zwischen 21.000 rm und 24.000 rm jährlich. Im 18. Jahrhundert dürfte dieser auf Grund der Produktionsziffern der Saline z.T. sogar 25.000 rm 1ilhrlich überschrillen haben. Der spezifische Holzverbrauch in rm Holz/t Salz konnte während dieser beiden Jahrhunderte nur um knapp 10 % vermindert werden. Dies wirkte sich zufolge der in diesem Zeitraum gestiegenen Salzproduktion auf die Waldwirtschalt nicht entlastend aus.
In diesem Zeitraum war auch die Technologie der Salzerzeugung in Rundpfannen (alte österr. Pfanne) mit Flachrosten zur Feuerung, trotz sich besonders im 18. Jahrhundert vermehrenden Verbesserungsversuchen, wenig Veränderungen unterworfen.
Fichten.- und Tannenholz gefragt
Zur Feuerung verlangte man großflammig brennendes, jähe Hitze gebendes Fichten.- und Tannenholz. Das Holz war auf 6 1/2 Schuhe abgelängt. Buchenholz wurde nur für die Befeuerung der Trockenhäuser (Pfiesel) für die Trockung der Salzfuder verwendet. ln späterer Zeit durfte dem Holz für die Feuerung der Pfannen, dem “Hallwid", bis zu einem Viertel auch Buchenholz zugesetzt werden.
Holznot führte zu Rationalisierung
Die sich abzeichnende Holznot führte zu Rationalisierungsmaßnahmen. In der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts erfolgte durch die Einführung der „Tiroler Pfanne“ (1823) und dem Bau des Kolowrat-Sudhauses (1834) mit einer Doppel-Pfanne und schließlich durch die Einführung des Pullrostes bei den Feuerungen an Stelle des Flachrostes eine wesentliche Verminderung des Holzverbrauches.
Steigende Salzproduktion kompensiert Minderung des Holzbedarfes/t Salz
In diesem Zeitraum verminderte sich der spezifische Holzbedarf um 35 % von rund 3,4 rm/t Salz auf rund 2,2 rm/t Salz. Um die M1itte des 19. Jahrhunderts lag die Salzproduktion der Saline Ischl bei 14.000 t/Jahr. Aber auch diese nennenswerte Senkung des spezifischen Holzverbrauches im Salinenbetrieb konnte den Mehrbedarf für die Salzproduktion nur kompensieren, aber keine Entspannung für die Waldwirtschaft bringen.
Kohlefeuerung bringt Entspannung für Wald
Diese erfolgte erst durch die Einführung der Kohlefeuerung in der Saline lschl in den Jahren 1881-1886 Voraussetzung dafür war die Errichtung der Eisenbahnstrecke Stainach-lrdning- Attnang-Puchheim, der „Kronprinz-Rudolf-Bahn" im Jahre 1877, welche den Kohlentransport aus dem Hausruck-Revier ermöglichte. Mit der Einführung der Kohlefeuerung wurde auch Gasfeuerungen mit Generatorgas versucht, ebenso die Vergasung von Holz. Die an sich wärmetechnisch ökonomischere Gasfeuerung hat sich jedoch gegenüber der Kohlefeuerung mit Treppenrosten und später mit beweglichen Rosten nicht durchsetzen können. Die reine Kohlefeuerung für die Erzeugung von Pfannensalz blieb in der Saline Ischl bis zur endgültigen Einstellung der Produktion im Jahre 1965.
Einsatz der Thermokompression
Im Jahre 1979 wurde in Ebensee eine neue Saline mit einer Produktionskapazität von derzeit 440.000 t Salz pro Jahr in Betrieb genommen. diese als Thermokompressionsanlage mit Verdampfern arbeitende Saline deckt neben der nach dem gleichen Prinzip arbeitenden Saline Hallein mehr als 90 % der Salzprodukion der Österr. Salinen AG. Bei dieser Technologie kommt in der Hauptsache elektrische Energie für den Antrieb der als offene Wärmepumpe arbeitenden Thermokompressionsanlage zum Einsatz und ein nur noch geringer Anteil kalorischer Energie in Form von Heizöl schwer. Der gesamte Energieaufwand beträgt zufolge der hohen Ergiebigkeitsziffer von Thermokompressionsanlagen nur noch 0,9 GJ/1 Salz (Gigajoule/t Salz). Dieser Energieaufwand liegt im Bereich von 5 bis 10 % des Aufwandes von offenen, mit Kohle oder früher mit Holz befeuerten Pfannen. Er zeigt deutlich den Er1olg der Technikentwicklung in den vergangenen 100 Jahren und besonders in den letzten Jahrzehnten.
Holz prägte Kultur vor dem 19. Jahrhundert
Der deutsche Volkswirtschaftler Werner SOMBART machte in seinem 1919 erschienenen Werk „Der moderne Kapitalismus" folgende, für unsere Region in großem Maße gültige Aussage: „Aus dem Walde war alle europäische Kultur - die geistige nicht minder als die materielle - hervorgegangen. Das Holz griff in alle Gebiete des Kulturdaseins hinein, war für alte Zweige des Wirtschaftslebens die Vorbedingung ihrer Blüte und bildete so sehr den allgemeinen Stoff aller Sachdinge, dass die Kultur vor dem 19. Jahrhundert ein ausgesprochen hölzernes Gepräge trägt.“
Verwendete Quellen:
Günther Hattinger österreichische Forstzeitung 12/1988




Nutzung der Salzburger Wälder am Abersee durch die Saline Ischl
JOHANN OSTERMANN österreichische Forstzeitung 12/1988
Durch die politische Entwicklung in den ersten Regierungsjahren FERDINANDS I. (1521 bis 1560) entstand ein enormer Aufschwung im Salzhandel und damit verbunden der Salzproduktion. Wie kam es dazu? In der Schlacht von Mohacs 1526 fiel der letzte Jagellone LUDWIG II., König von Böhmen und Ungarn, Im Kampf gegen die Türken. Da er keine Nachkommen hinterließ, fiel Böhmen und Ungarn seinem Schwager Ferdinand zu, der mit Anna von Böhmen verheiratet war. Damit konnte der österreichlache Salzhandel auf das Königreich Böhmen ausgedehnt werden. Durch die erhöhte Salzproduktion wurden die Salzpfannen vergrößert und Ihre Zahl vermehrt.
Auf der Suche nach neuen Salzlagern
wurde man in lschl fündig und am 25. Juli 1563 wurde der Mitterbergstollen eröffnet. Das Hauptproblem aller Salinen war, immer genügend Holz für die Sudpfannen zu haben. So versuchte man entweder genügend Holz zu den Salinen zu bringen oder, wie in späteren Jahren, durch Soleleitungen das Salz zum Holz zu leiten, wie es bei der Errichtung der Saline Ebensee der Fall war. Lag der Salzberg und die Saline von lschl, 1571 in Betrieb genommen, in einer sehr waldreichen Gegend, so musste doch rechtzeitig nach Holzreserven Ausschau gehalten werden und auch darauf Rücksicht genommen werden, die eigenen Waldungen zu schonen. Lange bevor man aus den erzbischöflichen Wäldern am Abersee Holz für die Saline in lschl lieferte, wurde von den lschler Salzfertigern, es waren bürgerliche Unternehmer, Kufhoz und Schiffholz aus den Waldungen des Klosters Mondsee bezogen, aus einem Gebiet, das zwischen Königsberg und lschl liegt.
Die Holzversorgung der Salinen wird gesichert
Als man nun von seiten des österreichischen Obersalzamtes in Gmunden an Salzburg herantrat, um den Holzverbrauch in lschl durch die Nutzung der Aberseer Wälder zu sichern, wurde damit beiden Seiten geholfen. Waren doch die Salzburger Hüttenwerke wie die Saline Hallein oder die Eisenhütten im Rupertiwinkel zu weit entfernt, um eine wirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. So kam es im Jahre 1579 zum Vertrag zwischen Kaiser RUDOLF II. (1576-1612) und Fürsterzbischof JOHANN JAKOB VON KUEN-BELASY (1560-1586). Am Anfang des Vertrages wurde noch auf weiland Kaiser MAXIMILIAN II. (1564-1576) verwiesen, der bereits 1565 einen Vertrag mit Salzburg schloss, der die Nutzung der Salzburger Wälder, die im Bereich des heutigen Försterbezirks Rußbach der Forstverwaltung Gosau liegen, für die Saline in Hallstatt regelte.
Salz für Holz
Im Vertrag von 1579 verpflichtet sich Salzburg, fürs erste aus den Waldungen des Pfleggerichts Hüttenstein, das spätere Gericht St. Gilgen, den „lschlerischen Salzstätten", "siebenhundert Pfann Widt" entsprechen 32.900 fm Holz zum Verfeuern bei den Sudpfannen, 1 Pfann wird mit 67 rm bzw. 47 fm berechnet. Das Holz soll aus folgenden „Waldorthen" genommen werden: „.... anzufachen am Rinpach, und von da mann auf die Wildten Cammer bis ab den gassengraben bis auf den Kürchweg." Dann von der anderen Seiten des „Rünpach" bis auf den „Kaltenpach". Sollte in diesem Gebiet die 700 Pfannen nicht erreicht werden, soll man die Schlägerungen bis zum „Unckhenpach" ausdehnen. Dies entspricht dem Gebiet vom Rettenkogel, über den Rinnkogel bis zur Wilden Kammer, das im Westen vom Weissenbach begrenzt wird. Im Gegenzuge wurde dem Erzstift Salzburg gestattet, Salz aus der Saline Hallein in das Königreich Böhmen auszuführen und in die Reichsfürstentümer und Reichsstädte, die daran interessiert waren.
Holznutzung wird geregelt
Zu den Holzschlägerungen durften nur Holzmeister und Holzknechte herangezogen werden, die Salzburger Untertanen waren. Um Schaden am übrigen Wald und an der Verjüngung zu verhindern, war genau vorgeschrieben, in welcher Weise die Schlägerungen vorgenommen werden mussten: „Zum sechsten sollen die vorermelten Waldörther von underristen bis zum obristen und von hinderisten biß zum vorderisten und waldmannisch hergehackt und verarbeith werden damit es den khonftigen holzwachs khein schaden und hinternuß bringet."
Schutz für Untertanen
Durch die Lieferung des „Hall Widts" an die Saline durfte aber den Untertanen kein Nachteil in ihrem Holzbezug entstehen, auch durfte das Weiderecht, der sogenannte „Pluembesuch" nicht beeinträchtigt werden. Das Bringen und Trifften musste mit „solcher fürsorg beschechen, damit dieselben mit wenigsten schaden gesezt werden", und entstand den Salzburger Untertanen aus den Holzlieferungen an ihrem Grund ein Schaden, „sollen in Ihrer Kay:(selichen) May:(estät) Nammen dieselbigen schaden ergennzt und abgetragen werden“.
Im Vertrag war vorgesehen, dass im ausgewiesenen Gebiet jährlich zwanzig bis dreißig Pfannen Holz, also 1340 rm bis 2010 rm Holz geschlägert wurden.
Erste Holzordnung Im Jahr 1581
Zwei Jahre nach dem Vertrag über die Nutzung der Aberseer Wälder durch das Salzamt in lschl wurde 1581 für das Pfleggericht Hüttenstein eine „Holz-Ordnung" erlassen, die eine kontrolliertere Nutzung der Salzburger Wälder im Gericht garantieren sollte. In der Einleitung der neuen Holzordnung wird festgestellt, dass die Salzburger Untertanen nach Belieben aus den landesfürstlichen Waldungen Holz für den Eigenbedarf, aber auch für den Verkauf als Schiff- oder Kufholz für lschl, nach eigenem Gutdünken entnommen haben und dabei die Waldpflege völlig vernachlässigt wurde, so dass „auch die Holzwachs merckhlich verhindert worden, unnd also großr Mangl an Holz ist".
Holz wird zugewiesen
In der neuen Waldordnung wurde nun festgelegt, dass von den Untertanen nur noch das Holz gehackt werden durfte, das ihnen vom Oberwaldmeister bzw. Unterwaldmeister am Stock vorgezeigt wurde. Vierzehn Tage vor oder nach Weihnachten wurde vom Oberwaldmeister, im Beisein des Pflegers von Hüttenstein, in St. Gilgen bekanntgegeben, wieviel jährlich und wo die Untertanen Holz schlägern durften. Dabei musste der Oberwaldmeister die „Armen heusseßigen Unndterthonen, die Ir notturfft Traidt auf Ihren Güetern nit erzügeln“, bei der Vergabe von Holzarbeiten besoders berücksichtigen.
Überschlägerung wird streng bestraft
Da von den Ischler Salzfertigern den Aberseer Holzlieferanten oft mehr Geld vorgestreckt wurde, als für die geleistete Arbeit nötig war, kam es, dass mehr Holz und unvorsichtiger geschlägert wurde, was von nun an unter schwere Strafe gestellt wurde. Die Untertanen hatten für ein Pfund (Pfanne) Kufholz 45 kr., Schiffholz für eine Fünferin (Schiffstyp) und Sechserin 12 kr., für eine Siebnerin 24 kr. und für eine Pfann Brennholz 16 kr. Stockrecht zu zahlen. Um den unterschiedlichen Arbeitsaufwand bzw. Verdienst, der bei den drei verschiedenen Holzarten auftrat, auszugleichen, musste die Zuteilung jedes Jahr gewechselt werden. Zur Ausfuhr nach lschl wurde jährlich Holz für 150 Zillen und 100 Pfund Kufholz bewilligt. Brennholz war nicht limitiert.
Holzreserven werden gebildet
Ledigen Knechten und Bauernsöhnen war es nicht gestattet, selbständig „Holzwerch" zu betreiben. Sie durften nur von Bauern, die eine Bewilligung hatten, als Holzknechte, mit Löhnung angestellt werden. Windwurfe und aus Überalterung im Wald liegendes Holz durfte für den Hausgebrauch von den Untertanen aufgearbeitet werdern, wurde es aber nach lschl verkauft, musste zuerst das Stockrecht bezahlt werden. Damit für die eigene Saline Hallein genügend Holzreserven blieben und des Wildes wegen, war der Oberwaldmeister angewiesen, den Hüttensteiner Untertanen in den Hoch- und Schwarzwäldern, „fürnemblich den Praitenperg, Wislwald . .. dergleichen in den Wäldern, so im Hintersee Tall ligen" keine Schlägerungsbewilligung zu erteilen.
Das erste Forsthaus
Als eine Vorläuferin der heutigen Forstverwaltung Strobl kann die Errichtung der „Behausung" für einen „undter Waldmaister" (Förster) in Abersee angesehen werden. Dieser war für die forstlichen Angelegenheiten in den Gerichten Hüttenstein, Wartenfels und Mondsee, soweit sie Salzburger Interessen betrafen, zuständig.
Laubholz den Schwarzwäldern schädlich
Den Holzwarenerzeugern und Wagnern, wie auch den Schmieden der Gerichte Hüttenstein und Wartenfels, war es gestattet, aus den Schwarzwäldern Ahorn, Ulmen und Buchen zu entnehmen, „da ohnedies solch Laubholz den Schwarzwäldern schädlich ist". Als Österreich 1596 eine eigene Salzlagerstätte in Passau errichtete, um Salz nach Böhmen zu liefern. wurde das Gericht Hüttenstein angewiesen, die Holzlieferung nach lschl einzustellen, worauf Österreich die Lieferung von Getreide und Wein aus lschl nach Salzburg sperrte. Der Streit wurde aber 1600 von Erzbischof Wolf Dietrich (1587-1612) und Rudolf II. beigelegt.
Die Bauern machten aus den freien Waldflächen Almen,
wogegen Österreich erfolglos protestierte. Da infolge der Almengründungen kein Jungwald nachwuchs, wurden die Holzschlägerungen immer weiter ausgedehnt: 1646 am Breitenberg, in die Kögl und Eichenbrunnwaldungen, 1695 im Schreinbach und Zinkenbachtal, 1734 in den Zwerchenberg- und Ruprechtsgrabenwaldungen, 1770 die Waldungen im Kammersbach, am Scharfen, Schnitzhof, Sonntags-Kendl und wiederum am Breitenberg. Zum Schluss bleibt noch zu vermerken, dass die großen Almflächen in der heutigen Forstverwaltung Strobl nicht auf die Waldnutzung durch die lschler Saline zurückzuführen sind, sondern auf „impertinente Almfahrer". wie es in einem Bericht einer 13 Tage dauernden Waldbeschauung von Forstleuten aus dem Jahre 1819 heißt.
Verwendete Quellen:
JOHANN OSTERMANN österreichische Forstzeitung 12/1988