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Soziales – Krankenversorgung:

Das Sanitätswesen im Kammergut stand schon frühzeitig unter Aufsicht graduierter Ärzte.

 

Der erste in den Resolutionsbüchern genannte Salzamtsphysikus war 1628 Dr. Braun.

 

Zu den wichtigsten Begünstigungen für im Salzwesen ständig beschäftigte Meister und Arbeiter gehörten seit 1656 (3. Reformationslibell) die freie ärztliche Behandlung und der kostenlose Bezug von Medikamenten.

 

Infolge Krankheit erhielten arbeitsunfähige Arbeiter in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts die ersten 14 Tage den vollen Lohn, dann bis zur Genesung 30 Kreuzer wöchentliches Krankengeld und bei dauernder Invalidität eine Provision (Gnadenpension).

 

Die Beamten mussten den erkrankten Arbeiter fleißig überwachen, nach Beendigung der Kur (Krankenstand) mit dem Chirurgen oder Bader abhandeln und die Kostenrechnung vor der Auszahlung dem Salzamtsphysikus zur Überprüfung vorlegen.

 

Um die hohen Krankenkosten zu verringern, wurden die Ämter angewiesen, keinem Arbeiter das Hilfsgeld (Krankenlohn) auszuzahlen, bevor er nicht vom Chirurgen untersucht und als krank befunden worden war.

 

Dem Salzamtsphysikus unterstanden alle Bader, Chirurgen und Wundärzte der Salinenämter, d. h. auch der dortigen Märkte. Ab 1735 inspizierte er vierteljährlich ihre Tätigkeiten, Verrechnungen und die Heilerfolge. Er sprach die Arbeitsunfähigkeit zur Erlangung der Provisionen aus. Der Amtsbader behandelte die Salzleute und gab ihnen meist auch die Medikamente. Zur Vergütung legte er dem Salzamt Rechnungen. Häufig wurde sie ihm unvollständig beglichen und es dauerte auch oft lange, weshalb bei Rechnungslegung zwei Drittel als Vorschuss durch das Salzamt bezahlt wurden.

Das Kammergut stand schon im 16. Jahrhundert unter Aufsicht geprüfter landständischer Ärzte. Die Ausübung der Gesundheitspflege lag aber in den Händen von Praktikern ohne schulmäßige Ausbildung, bei den Badern, Chirurgen oder Wundärzten. Sie waren gleichzeitig Barbiere, daher Handwerker mit ihrer eigenen Handwerksordnung, die 1646 vom Kaiser genehmigt und 1662 bestätigt wurde. Weder die Bader und Chirurgen noch die Apotheker waren kaiserliche Bedienstete mit fester Besoldung. Ihr Einkommen war gering, sie bezogen daher Hilfsgelder und unterhielten vielfach ärarische Badstuben.

 

Zur Behandlung der kranken Leute standen in Ischl seit jeher zwei Bader und ab 1711 ein dritter Bader zur Verfügung. Die Bader brauchten zur Ausübung ihres Handwerkes die Bewilligung des Salzamtes. Außerdem mussten sie beim Marktgericht und beim Verwesamt ein Gelübde ablegen. In den Salzamtsrechnungen finden sich auch Eintragungen, dass es in Ischl zwei Hebammen gab, die vom Markt eine jährliche Beihilfe erhielten und ihr Gelübde vor dem Marktgericht abzulegen hatten.

 

Ein wichtiges Glied des Sanitätswesens war die Kammergutapotheke in Gmunden, die in den Salzakten 1616 erstmals erwähnt wird.

 

Der ab 1656 zugestandene Ersatz des Arztlohnes und der Medikamentenkosten stand noch 1740 nur den im kaiserlichen Dienst stehenden Arbeitern, wenn sie in Ausübung ihrer Tätigkeiten erkrankten oder sich dabei schwer verletzten und mit keinem ordentlichen Hausmittel mehr hergestellt werden konnten, zu.

 

Erst der vorurteilsfreie und menschenfreundliche Physikus Dr. Lebzelter fand 1746 den Mut, offen zu erklären, dass die inneren Erkrankungen ebenso behandlungsbedürftig seien wie die äußerlichen, weshalb solchen Kranke auch kostenfrei zu behandeln seien. Behandlungskosten für an Zahnschmerzen leidende Arbeiter wurden 1745 noch nicht vergütet.

 

Erkrankte ein Arbeiter an der Franzosenseuche (Syphilis)), so musste er sich vom Chirurgen untersuchen lassen, der entschied, ob sich die Krankheit aus Unglück oder eigenem Verschulden ergeben hatte. Im letzteren Falle wurde der Arztlohn zwar aus dem Amte bezahlt, dem Arbeiter aber die Kur- und Unterhaltskosten vom Lohn abgezogen und er zudem noch bestraft. Ein Ischler Salzarbeiter wurde, zur Abschreckung anderer, 1738 deshalb aus der ärarischen Arbeit entlassen.

 

Der 1746 zum Kammergutphysikus bestellte Dr. Lebzelter war einer der gescheitesten Köpfe seiner Zeit im Salzamt.

Um den Salzarbeitern den zur besseren Ernährung der Kinder unentbehrlichen Milchgenuss zu erleichtern, setzte Dr. Lebzelter es allem Widerstand zum Trotze durch, dass das zum Schutz des Waldbestandes erlassene allgemeine Weideverbot für Ziegen, dessen Milch er gegen Skorbut als heilsam erklärte, zum Teil aufgehoben und der Auftrieb überall dort gestattet wurde, wo die Tiere der Weidekultur keinen Schaden zufügen konnten. Er erkannte das Unzweckmäßige der gemüsearmen Nahrung der Arbeiter, die fast nur aus Mehl, Grieß, Schmalz und der täglichen Schottsuppe bestand, und er war ein eifriger Befürworter des Anbaus von Kartoffeln, die ihm als Zusatz zur Nahrung von großem Wert schienen.

 

Über sein Betreiben verbesserte und erweiterte das Salzamt auch die ungesunden, unsauberen und engen Schlafräume in den Knappenhäusern auf den Salzbergen.

 

Die freie ärztliche Kur und das Krankengeld gebührte von alters her bloß den unmittelbar in ärarischen Diensten stehenden Arbeitern, noch 1777 erneuerte die Hofkammer das Verbot, diese Vorteile auch den im Dienste der Unternehmer stehenden Holzknechten zukommen zu lassen. Doch schon 1778 milderte sie diese harte Bestimmung insoweit, als der Arztlohn vom Salzamt dann gezahlt werden durfte, wenn solche Arbeiter im Dienste verunglückten oder erkrankten.

 

Provisionierte Arbeiter waren lange von jeder Krankeibeihilfe ausgeschlossen; erst von 1790 an ersetzte ihnen das Salzamt den Arztlohn.

Von Seuchengefahr blieb auch das Salzkammergut nicht ganz verschont. Die Pest forderte 1625, 1675 und zu Beginn des 18. Jahrhunderts größere Opferzahlen. Die Pest wurde vermutlich aus Niederösterreich eingeschleppt, trotz der Grenzsperre, die bei ihrem Auftreten über das Land verhängt wurde. Das Kammergut war für jeden Durchzugsverkehr gesperrt und die Grenzübergänge wurden streng bewacht. Jede Epidemie erforderte eine Erweiterung des unmittelbar an der Ischler Kirche gelegenen alten Friedhofes.

 

Der Brand des Marktes Hallstatt im Jahre 1750 hatte auch das Salinenspital zerstört. Der erst 1770 in Angriff genommene und 1772 vollendete Neubau wurde nicht mehr im Markte, sondern wie das Sud- und Amtshaus in der Lahn errichtet.

 

Das neue Spital war für die Unterbringung von 16 Pfleglingen beiderlei Geschlechtes bemessen, aus deren Mitte der mit der Oberleitung und Überwachung betraute Hofschreiber einen Spitalvater und eine Spitalmutter wählte. Diese Beiden sowie die anderen Pfleglinge bezogen ein wöchentliches Pfründnergeld und waren verpflichtet, je nach ihren Kräften für die Notwendigkeiten des Spitals zu spinnen oder zu stricken. Den Pfründnern stand es frei, bei ihren Verwandten zu wohnen; in diesem Fall hatten sie Anspruch auf Auszahlung des wöchentlichen Herbergszinses.

Zur Deckung der laufenden Auslagen standen der Spitalsverwaltung zunächst die Zinsen des Vermögens zur Verfügung. Dazu kamen noch jährliche Zuzahlungen des Ärars.

 

Mit der wachsenden Erkenntnis der Krankheitsursachen und der Mittel zu ihrer Bekämpfung nahm ab dem Ende des 18. Jahrhunderts der ärztliche Dienst nicht nur an Umfang und Ansehen zu, auch die Anforderungen an die zur unmittelbaren Krankenbehandlung berufenen Personen waren gestiegen.

 

Von 1790 an verlangte die Hofkammer für freiwerdende Baderstellen bereits an der Universität Wien geprüfte und approbierte Magistri und Doktores, doch gab es für das Kammergut noch keine solchen Bewerber.

 

Das Bader- und Barbiergewerbe, welchem früher die Behandlungspraxis fast allein überlassen wurde, verlor immer mehr an Bedeutung gegenüber den besser ausgebildeten und geprüften Wundärzten, deren es in jedem größeren Ort einige gab. Den Salzarbeitern war die Wahl der Bader und Chirurgen freigestellt, weshalb sie die tüchtigeren bevorzugten und damit ebenfalls zur Hebung des Standes der Heilgehilfen beitrugen.

Die 1796 entdeckte Schutzpockenimpfung hatte schon 1802 Eingang in das Kammergut gefunden; von 1802 bis 1806 waren schon 1.261 Kinder von den Salinenchirurgen unentgeltlich geimpft worden.

 

1807 übertrug die Hofkammer dem Gmundner Apotheker die Einrichtung und den Betrieb einer Filialapotheke in Ischl, die ab 1821 selbständig wurde.

 

1807 schuf man ein Salinenphysikat auch in Ischl. Dem ehemaligen Regimentsarzt Dr. Josef Götz unterstanden das innere Kammergut und die Forstbezirke um Mond- und Attersee.

 

Die stabilen Arbeiter hatten sich im Erkrankungsfalle ab 1826 vom Amt Kurscheine zu verschaffen, auf Grund deren ihnen die unentgeltliche ärztliche Behandlung zustand. Ausgeschlossen war die freie Kur, wenn sich ein Arbeiter außer Dienst verletzte. Nach halbjähriger Erkrankung hörte die Verpflichtung des Ärars zur Arzthilfe auf, das Amt musste dann über die zeitliche oder dauernde Provisionierung des Arbeiters entscheiden. Unständige oder Intermalarbeiter genossen vom Jahre 1827 an die unentgeltliche ärztliche Behandlung bei Verletzungen im Dienst, nicht aber bei innerlichen Krankheiten. Generell hatten sie aber auf das Krankengeld keinen Anspruch.

 

Schwer erkrankte oder verunglückte Ischler Salinenarbeiter konnten im von der Marktgemeinde betriebenen Krankenhaus untergebracht werden. Der Salinenverwaltung standen gegen die Abgabe von jährlich 16 Rachel Brennholz zu diesem Zwecke 2 Zimmer für 8 kranke Salinenarbeiter zur Verfügung. Hier wurden die Salinenarbeiter vom Ischler Salinenphysikus behandelt, die Verpflegungskosten zahlte das Ärar direkt an die Marktgemeinde.

 

Das Ischler „Siechenhaus“ wurde 1586 erstmals urkundlich erwähnt. Dieses Haus war für Kranke, nicht aber für alte und arme Leute erbaut worden. Um die Mitte des 17. Jahrhunderts stand es hinter der Kirche. Als Ende 1770 bei der Vergrößerung der Kirche das Spital verschwand, brachte man die Kranken in einer alten Baracke außerhalb des Burgfrieds unter. Durch ein Abkommen mit der Saline wurde ein neues haus auf der sogenannten Pfarrwiesen gebaut und um 1800 in Betrieb genommen.

 

In Ischl bestand seit dem Jahre 1827 noch ein zweites privates Krankenhaus in Eglmoos in der Ortschaft Ahorn, in welchen die Kranken gegen eine bestimmte Taxe ärztliche Behandlung und Pflege genossen.

 

Die Gesundheit der Arbeiterschaft war den Salinen ein wichtiges Anliegen. So standen zur Jahrhundertwende Arbeiterbäder für die Beschäftigten zur Verfügung. Im Bergbau gab es Wärmeküchen, um den Arbeitern die Möglichkeit zu regelmäßiger und gesunder Ernährung zu bieten. Geistige Nahrung stand den Salinenarbeitern in eigenen Salinenbüchereien zur Verfügung. Sehr rege wurden die Bibliotheken jedoch nicht frequentiert, etwa ein Buch pro Arbeiter und Jahr wurde entliehen.

Verwendete Quellen:

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen vom Beginne des 16. Bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts“, Wien 1932

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1750 bis zur Zeit nach den Franzosenkriegen“, Wien 1934

Carl Schraml „Das oberösterreichische Salinenwesen von 1818 bis zum Ende des Salzamtes 1850“, Wien 1936

Ischler Heimatverein „Bad Ischl Heimatbuch 2004“, Bad Ischl 2004

„Bergbau – Alltag und Identität der Dürrnberger Bergleute und Halleiner Salinenarbeiter“, Salzburger Beiträge zur Volkskunde, Salzburg, 1998

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